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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Vermietung von Hüpfburgen – Thomas Saller, 85435 Erding, Spitzsteinstr. 2

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Vertragspartner

Nachfolgend wird der Kunde als Mieter und die Firma FUNforRENT, Thomas Salier als Vermieter bezeichnet.

Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Bestimmungsgemäßer Einsatz

Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Es sind die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise zu beachten! Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen an den Mietobjekten ist nicht gestattet. Die Mietobjekte dürfen nicht weitervermietet (Untervermietung), verpfändet oder anderweitig weitergegeben werden.

Gebühren, Steuern, Genehmigungen

Sämtliche Gebühren und Steuern, die durch das Aufstellen bzw. durch die Nutzung der gemieteten Objekte entstehen, sind vom Mieter zu tragen. Eventuell erforderliche Genehmigungen, Bewilligungen oder Anmeldungen, die für den Betrieb der gemieteten Objekte oder für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind (z. B. GEMA-Anmeldung oder TÜV-Abnahme vor Ort) liegen organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Alle erforderlichen Genehmigungen zum Aufstellen der gemieteten Objekte sind rechtzeitig vor dem Aufbau unaufgefordert dem Vermieter vorzulegen, falls der den Aufbau oder die Betreuung übernimmt.

Aufträge, Rücktritt, Wetterrisiko

Aufträge werden bei Annahme durch den Vermieter für beide Seiten bindend. Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Erfüllung des ursprünglichen Auftrages unzumutbar oder unmöglich machen (z. B. Erkrankungen, Stau, Diebstahl, Defekt usw.) steht dem Vermieter das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Für private und gewerbliche Kunden gilt: Sollte es am Miettag regnen, ist der Vermieter gewillt den Termin unentgeltlich zu stornieren. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass der Mieter am Miettag rechtzeitig vor Abholung der Mietobjekte den Vermieter telefonisch informiert (Bitte die Anfahrzeit berücksichtigen!).

Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er FUNforRENT, Thomas Salier
unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. Zieht der Kunde einen bereits erteilten
Auftrag aus Gründen zurück, die FUNforRENT, Thomas Salier nicht zu verantworten hat,
stellt FUNforRENT, Thomas Salier Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen
Termin unter Umständen andere Buchungen abgelehnt wurden.

Bei Stornierung des Vertrages berechnen wir:
bis 5 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme
bis 3 Tage vor der Veranstaltung 80 % der Gesamtsumme
bis I Tage vor der Veranstaltung 100 % der Gesamtsumme

Preise

Unsere Preise sind inklusive MwSt., auf unserer Website einsehbar.

Ausweise

Bei Selbstabholung muss der Mieter seinen gültigen Personalausweis mitbringen.

Mängel

Informiert der Mieter den Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig von dem Mangel, der Gefahr oder der Rechtsanmaßung durch Dritte, ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterlassene oder verspätete Anzeige entstandenen Schadens verpflichtet.

Zahlung

Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser Konto überwiesen werden.

Haftung

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobjekte in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben, frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig Funktionieren von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden. Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe mitzuteilen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Die Mietobjekte müssen immer trocken zurückgebracht werden, sollte der Mieter das Mietobjekt nass oder feucht zurückbringen, kann der Vermieter eine Gebühr für die Trocknung der Mietsache verlangen.

Betreuung der Mietobjekte

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte durch geeignete, erwachsene Personen (mindestens 18 Jahre alt) durchgehend zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind vom Mieter/Veranstalter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

Selbstabholung, Rückgabe

Der Mieter holt die Mietobjekte selbstständig ab, sollte er aufgrund der Schwere oder Größe der Mietobjekte Hilfe beim Einladen/Ausladen oder Verladen benötigen, muss der Mieter selbst für Hilfe sorgen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte im vereinbarten Zeitraum abzuholen und im vereinbarten Zeitraum zurückzugeben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, auf den Mieter zu warten, kommt der Mieter nicht rechtzeitig, kann der
Vermieter 100 % der Mietsumme verlangen. Ein Anspruch auf einen anderen Termin ist nicht gegeben. Sollte der Mieter die Mietobjekte nicht im vereinbarten Zeitraum zurückbringen, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Mietobjekte müssen immer sauber, unbeschädigt und/oder funktionstüchtig zurückgebracht werden. Sollten die Mietobjekte vom Mieter nicht sauber, unbeschädigt und/oder funktionstüchtig zurückgebracht werden, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.

Stromkosten

Die Stromkosten gehen zulasten des Mieters.

Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sonstiges

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

Achtung
Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sind daher NICHT FÜR DIE BENUTZUNG DURCH ERWACHSENE GEEIGNET UND ZUGELASSEN!

Erding, März 2023

PDF Unsere AGB als PDF zum Download

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